Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beraten wir in ihrer Sprache und mit Verständnis für das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld, aus dem sie kommen. Unser federführender Partner, kroatischer und deutscher Rechtsanwalt, verbindet fundierte Kenntnis des kroatischen Rechtsrahmens mit langjähriger Erfahrung in der grenzüberschreitenden Beratung von Mandanten aus der DACH-Region.
Der German Desk bedeutet für uns daher mehr als Kommunikation in deutscher Sprache. Wir verbinden Rechtssysteme, Geschäftskulturen und Märkte und begleiten unsere Mandanten kontinuierlich – von ihrem ersten Schritt in Kroatien bis zu komplexen Transaktionen und langfristiger Geschäftstätigkeit.
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Für Anliegen außerhalb Kroatiens arbeiten wir mit unabhängigen Kooperationspartnern in Frankfurt, Hannover und Timișoara zusammen.
Mehr erfahrenAusländische Investoren können in Kroatien grundsätzlich zu denselben Bedingungen eine Gesellschaft gründen wie kroatische Investoren. Die häufigste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (društvo s ograničenom odgovornošću, d.o.o.), deren Mindeststammkapital 2.500 EUR beträgt. Das Verfahren umfasst die Wahl von Firma und Sitz, die Vorbereitung der Gründungsunterlagen, die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung der Gesellschaft in das Gerichtsregister (sudski registar). Für Staatsangehörige der EU bzw. des EWR ist auch eine elektronische Gründung der d.o.o. über das System e-Sudski registar möglich. Deutsche, österreichische und Schweizer Investoren unterstützen wir dabei, die Gründung von Anfang an zu strukturieren – einschließlich gesellschafts-, steuer-, arbeits- und aufsichtsrechtlicher Fragen sowie der Abstimmung mit Notaren, Banken und weiteren beteiligten Institutionen.
Beide Modelle sind möglich, haben jedoch unterschiedliche rechtliche, organisatorische und steuerliche Folgen. Die kroatische d.o.o. ist eine eigenständige juristische Person, während die Zweigniederlassung keine eigenständige juristische Person, sondern Teil der ausländischen Gesellschaft ist. Auch die kroatische Steuerverwaltung (Porezna uprava) hebt genau diesen Unterschied in ihrer Praxis zu Gesellschaften aus der DACH-Region hervor. Die Wahl hängt daher vom geplanten Umfang der Geschäftstätigkeit, der gewünschten Gesellschaftsstruktur, der Haftung, der Finanzierung und den steuerlichen Aspekten ab.
Die Geschäftsführung einer kroatischen Gesellschaft kann auch mit internationalem Management besetzt werden. Dabei ist zwischen der gesellschaftsrechtlichen Bestellung eines Mitglieds der Geschäftsführung und den steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen (Bescheinigung A1), aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Folgen seiner Tätigkeit in Kroatien zu unterscheiden. Das ist besonders relevant, wenn das Mitglied der Geschäftsführung gleichzeitig Funktionen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ausübt oder regelmäßig in mehreren Staaten tätig ist.
Bei einer kroatischen Gesellschaft gehört das Bankkonto zur praktischen Einrichtung der Geschäftstätigkeit. Das offizielle Gründungsverfahren der d.o.o. sieht die Kontoeröffnung nach der Eintragung der Gesellschaft vor, unter Vorlage der entsprechenden Registerunterlagen. Bei grenzüberschreitenden Strukturen empfiehlt es sich, die gesellschaftsrechtlichen, bankseitigen, KYC- und steuerlichen Anforderungen im Voraus abzustimmen, insbesondere wenn der Gründer eine juristische Person aus der DACH-Region ist.
Ja, allerdings erfordert der grenzüberschreitende Einsatz von Mitarbeitern eine vorherige Prüfung der arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen sowie – je nach Staatsangehörigkeit und Umständen – der migrationsrechtlichen Vorschriften. Gerade deshalb betrachten wir Fragen der internationalen Mitarbeitermobilität (Global Mobility) ganzheitlich: vom Vertragsverhältnis und der Entsendung über die steuerliche Ansässigkeit und die Sozialversicherung bis zu den Pflichten des Arbeitgebers in Kroatien.
Nicht unbedingt. Durch die Wahl des Rechts eines Staates der DACH-Region lassen sich zahlreiche grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen regeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass zwingende kroatische Vorschriften und regulatorische Anforderungen in jedem Fall ausgeschlossen sind. Deshalb prüfen wir Verträge vor ihrer Anwendung auf dem kroatischen Markt und passen sie, wo erforderlich, an den kroatischen Rechts- und Regulierungsrahmen an.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Geschäftstätigkeit in Kroatien strukturiert ist – etwa ob die Gesellschaft aus der DACH-Region über eine kroatische Gesellschaft, über eine Zweigniederlassung oder grenzüberschreitend tätig ist. Neben den kroatischen Steuervorschriften ist dabei auch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Kroatien und dem jeweiligen Staat der DACH-Region von Bedeutung. Wir empfehlen daher, die Steuerstruktur einer Investition vor der Gründung der Gesellschaft oder der Durchführung einer Transaktion zu prüfen – gemeinsam mit der Gesellschaftsstruktur und der Finanzierung.
Unser German Desk ist zentraler Ansprechpartner für deutsche, österreichische und Schweizer Mandanten, die in Kroatien tätig sind oder dort investieren möchten. Wir beraten in deutscher Sprache und mit Verständnis für das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der DACH-Region. Dabei verbinden wir kroatische Rechtskenntnis vor Ort mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Transaktionen, im Gesellschaftsrecht und M&A, im Steuerrecht, bei Immobilien, im Arbeitsrecht und Global Mobility, bei Handelsverträgen, in regulatorischen Fragen und in der Streitbeilegung.
Ja. Grenzüberschreitende Steuerfragen sind ein wichtiger Teil der Arbeit des German Desk, insbesondere wenn sich geschäftliche oder private Strukturen auf Kroatien und die DACH-Region erstrecken. Zwischen Kroatien und Deutschland besteht ein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das bei grenzüberschreitenden Einkünften und Investitionen einen wesentlichen Teil der Analyse bildet.
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