Das Verursacherprinzip („Der Verursacher zahlt“) ist der Ausgangspunkt eines Systems, in dem die Verantwortung für ein Produkt nicht mit dessen Inverkehrbringen endet. Die Pflichten im Bereich der Abfallwirtschaft hängen dabei von der Art des Produkts ab, aber auch davon, wer es auf welche Weise auf dem kroatischen Markt in Verkehr bringt. Wir beraten Hersteller und Importeure und helfen ihnen, ihre Stellung im System der erweiterten Herstellerverantwortung (RPPO) zu bestimmen und ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung besonderer Abfallkategorien zu regeln – von der Registrierung und Berichterstattung bis zur Zahlung von Entgelten und der Bestellung eines Bevollmächtigten.
Wenn in der Praxis Compliance-Fragen auftreten, bereiten wir die erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen vor, führen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und vertreten Mandanten in Aufsichts- und Verwaltungsverfahren.
Wir helfen Mandanten, die Pflichten zu erkennen und zu regeln, die sich aus ihrer konkreten Rolle, ihren Produkten und der Art ergeben, wie sie diese auf dem kroatischen Markt in Verkehr bringen.
Unsere Leistungen umfassen:
Für ausländische Hersteller können wir die Rolle des Bevollmächtigten übernehmen und ihr lokaler Ansprechpartner für die Erfüllung ihrer Pflichten in Kroatien sein.
Unsere Leistungen umfassen:
Wir bieten rechtliche Unterstützung bei Compliance-Prüfungen und vertreten Mandanten in der Kommunikation und in Verfahren vor den zuständigen Behörden.
Unsere Leistungen umfassen: